Geplante Weiterführung des Investitionsprogramms

Nachdem am Montag, den 11.1.2021 das Antragsverfahren zum Investitions- und Zukunftsprogramm (IuZ) aufgrund technischer Schwierigkeiten zunächst nicht zum Laufen kam, waren dann die für die Förderung von Maschinen und Geräten vorgesehenen Mittel (72,5 Mio. Euro) für das erste Halbjahr 2021 binnen kürzester Frist ausgeschöpft und die Antragstellung wurde ausgesetzt.

Wie einer Pressemeldung des BMEL zu entnehmen ist https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/03-investitionsprogramm-landwirtschaft.html, soll die IuZ-Förderung von Maschinen und Geräten möglichst zeitnah fortgesetzt werden, und zwar mit Mitteln, die eigentlich für das 2. Halbjahr 2021 vorgesehen waren. Ein Vorziehen von IuZ-Mitteln aus den Folgejahren würde bedeuten, dass ein Nachtragshaushalt verabschiedet werden müsste, was derzeit nicht geplant ist. Der Bundeshaushalt 2021 sieht allerdings IuZ-Verpflichtungsermächtigungen (VE) für 2022 von 175 Mio. Euro und für die beiden Folgejahre von weiteren insgesamt 175 Mio. Euro vor. VE bedeutet, dass eine Bewilligung in diesem Jahr erfolgen kann, die Zuschussgewährung aber erst nächstes Jahr bzw. in den beiden Folgejahren erfolgt. Über diese Option der IuZ-Förderung sind laut BMEL bisher aber noch keine Entscheidungen getroffen worden.

Landvolk Presse Dienst

Hier geht es zur Seite zum Landesverband mit allen weiteren aktuellen Themen und Informationen.

https://landvolk.net/