Düngebedarfsermittlung 2018

Die neue Düngeverordnung ist seit 2. Juni 2017 in Kraft getreten. Vor dem Ausbringen von wesentlichen Nährstoffmengen (mehr als 50 kg N/ha und Jahr oder mehr als 30 kg P2O5/ha und Jahr mineralisch oder organisch) muss gemäß der neuen Düngeverordnung der N- und P-Düngebedarf der Kultur festgestellt und schriftlich aufgezeichnet werden.


Zur Erstellung Ihrer Düngebedarfsermittlung benötigen wir folgende Informationen:

Schlagspezifische Angaben Ackerland + Grünland:

• Aktuelle Bodenanalysewerte (max. 6 Jahre alt) mit Angabe der Bodenart und eindeutiger Zuordnung zu den Schlägen

• Ausgebrachte Gesamt-N-Mengen in kg/ha aus Kompost in den Jahren 2015-2017

• Schlagbezeichnungen, Schlaggrößen + Schlag-Nr. aus ANDI 2017

• Organische Düngung Vorjahr in kg Gesamt-N/ha (Acker: zu Haupt- und Zwischenfrucht 2017)

Zusätzliche schlagspezifische Angaben Ackerland:

• Geplante Hauptfrüchte 2018

• Ertragsniveau der für 2018 geplanten Kulturen der Jahre 2015-2017 (aus Nährstoffbilanz)

• Verwertungsrichtungen Weizen, Mais 2018

• Frühkartoffel, Kartoffel unter Vlies/Folie 2018

• Spargel 1.-4- Standjahr 2018

• Hauptfrüchte 2017

• Erntereste Hauptfrüchte 2017 abgefahren oder verblieben?

• Zwischenfrüchte 2017 (abgefroren?, im Herbst oder Frühjahr eingearbeitet?, Leguminosenanteil, Futterleguminosen mit Nutzung / ohne Nutzung)

Zusätzliche schlagspezifische Angaben Grünland 2018

• Ackergras oder Grünland

• Anzahl der Schnitte (1-6)

• Weideanteil: intensiv, 60%, 20%, extensiv

• Eiweißgehalt %

• Klee-/Luzernegras

• Rotklee/Luzerne in Reinkultur

• Ertragsanteil Leguminosen

Landvolk Presse Dienst

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