Die neue Düngeverordnung ist seit 2. Juni 2017 in Kraft getreten. Vor dem Ausbringen von wesentlichen Nährstoffmengen (mehr als 50 kg N/ha und Jahr oder mehr als 30 kg P2O5/ha und Jahr mineralisch oder organisch) muss gemäß der neuen Düngeverordnung der N- und P-Düngebedarf der Kultur festgestellt und schriftlich aufgezeichnet werden.
Zur Erstellung Ihrer Düngebedarfsermittlung benötigen wir folgende Informationen:
Schlagspezifische Angaben Ackerland + Grünland:
• Aktuelle Bodenanalysewerte (max. 6 Jahre alt) mit Angabe der Bodenart und eindeutiger Zuordnung zu den Schlägen
• Ausgebrachte Gesamt-N-Mengen in kg/ha aus Kompost in den Jahren 2015-2017
• Schlagbezeichnungen, Schlaggrößen + Schlag-Nr. aus ANDI 2017
• Organische Düngung Vorjahr in kg Gesamt-N/ha (Acker: zu Haupt- und Zwischenfrucht 2017)
Zusätzliche schlagspezifische Angaben Ackerland:
• Geplante Hauptfrüchte 2018
• Ertragsniveau der für 2018 geplanten Kulturen der Jahre 2015-2017 (aus Nährstoffbilanz)
• Verwertungsrichtungen Weizen, Mais 2018
• Frühkartoffel, Kartoffel unter Vlies/Folie 2018
• Spargel 1.-4- Standjahr 2018
• Hauptfrüchte 2017
• Erntereste Hauptfrüchte 2017 abgefahren oder verblieben?
• Zwischenfrüchte 2017 (abgefroren?, im Herbst oder Frühjahr eingearbeitet?, Leguminosenanteil, Futterleguminosen mit Nutzung / ohne Nutzung)
Zusätzliche schlagspezifische Angaben Grünland 2018
• Ackergras oder Grünland
• Anzahl der Schnitte (1-6)
• Weideanteil: intensiv, 60%, 20%, extensiv
• Eiweißgehalt %
• Klee-/Luzernegras
• Rotklee/Luzerne in Reinkultur
• Ertragsanteil Leguminosen