Hinweise zum Zukunftstag am Donnerstag, 28. März 2019, für teilnehmende landwirtschaftliche Betriebe

1. Nutzen des „Zukunftstages für Jungen und Mädchen“ für die Landwirtschaft:

Der Zukunftstag richtet sich an Schülerinnen und Schüler (SuS) der fünften bis zehnten Klassen der allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen. Es ist vorgesehen, dass die Schulen den Zukunftstag in ein umfassendes Berufsorientierungsprogramm einbetten. Der Projekttag soll nachhaltig dazu beitragen, geschlechtsspezifisches Berufswahlverhalten aufzubrechen. Die meisten teilnehmenden Kinder und Jugendlichen sind erfahrungsgemäß Fünft-, Sechst- und Siebtklässler und unternehmen am Zukunftstag erste Schritte in Richtung Berufsorientierung. Für die Landwirtschaft ist diese Veranstaltung eine Chance, SuS anzusprechen und das Interesse für einen landwirtschaftlichen oder einen anderen „Grünen Beruf“ zu wecken. Wir bitten Sie – wie in den Vorjahren – am Zukunftstag interessierte SuS geschlechtsunabhängig auf Ihren Höfen aufzunehmen. Wir möchten den Zukunftstag gemeinsam mit der LWK Niedersachsen wieder nutzen, um für die „Grünen Berufe“ zu werben. Das sind insbesondere die Ausbildungsberufe Landwirtin/Landwirt, Werkerin/Werker in der Landwirtschaft, Fachkraft für Agrarservice und Pferdewirtin/Pferdewirt. „Nebenbei“ können sich die SuS einen eigenen Eindruck vom Leben und Arbeiten auf einem Bauernhof machen.

2. Vermittlung der SuS an Betriebe:

In Abstimmung mit der LWK Niedersachsen erfolgt die Vermittlung der SuS an Ihren Betrieb über Ihren Kreislandvolkverband oder zuständigen Ausbildungsberater der für Ihren Betrieb zuständigen Bezirksstelle der LWK . Daneben erfolgen vor allem in ländlichen Regionen viele Vermittlungen auf direktem Weg z.B. durch persönliche Kontakte von SuS bzw. deren Erziehungsberechtigten zu Landwirten vor Ort. Wir freuen uns, wenn Sie am Zukunftstag nach eigenem Ermessen ein, zwei oder mehrere SuS aufnehmen.

3. Zeitrahmen des Zukunftstages

Der Zukunftstag entspricht zeitlich ungefähr einem Schultag. Die SuS treffen zwischen 8:00 Uhr und 9:00 Uhr auf Ihrem Betrieb ein und können zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr nach Hause gehen. Die genaue Verweildauer der SuS auf Ihrem Betrieb liegt in Ihrem Ermessen. Beachten Sie dabei das Alter der SuS. Sprechen Sie die Zeiten bitte im Vorfeld mit den Erziehungsberechtigten ab, falls diese ihre Kinder abholen wollen und lassen Sie sich für alle Fälle eine Handynummer der Erziehungsberechtigten geben.

4. Ablauf des Zukunftstages

Bitte integrieren Sie die Kinder soweit möglich in Ihren Arbeitsalltag und lassen Sie sie so viel wie möglich selber machen. Wenn Sie Auszubildende haben, haben diese eventuell Interesse, sich einzubringen.

5. Kleidung und Schuhwerk der SuS

Bitte sprechen Sie im Vorfeld mit den SuS ab, welche Kleidung und welches Schuhwerk in Ihrem Betrieb zweckmäßig sind. Halten Sie bei Bedarf bitte Schutzkleidung bereit (Schweinestall, Geflügelstall etc.).

6. Teilnahmebescheinigung für die SuS

Die SuS sind am Zukunftstag von der Schule vom Unterricht freigestellt. Die SuS werden Ihnen eine Teilnahmebescheinigung der Schule vorlegen mit der Bitte um ihre Unterschrift.

7. Aufsichtspflicht


Während des Zukunftstages nehmen Sie die Aufsichtspflicht gegenüber den SuS wahr. Diese richtet sich nach den bestehenden Bestimmungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung, die für Ihren Betrieb gelten und den jeweiligen betrieblichen Verhältnissen. Informieren Sie deshalb die SuS zu Beginn des Zukunftstages über angemessenes Verhalten und über mögliche Gefahren auf Ihrem Betrieb.

8. Versicherungs-Schutz

8.1 Unfallversicherung der SuS

Der Zukunftstag ist eine Schulveranstaltung. Die SuS sind über die Schule gesetzlich unfallversichert. Bitte wenden Sie sich bei jedem Unfall – Wegeunfall oder Unfall auf Ihrem Betrieb – nach Erstversorgung des betroffenen Kindes oder Jugendlichen bitte unverzüglich an das zuständige Schulsekretariat. Die Schulen halten Formblätter für Unfallmeldungen bereit.

8.2 Betriebshaftpflicht und private Haftpflicht: Bitte informieren Sie Ihre Betriebshaftpflicht, dass Sie am Zukunftstag einen oder mehrere SuS auf Ihrem Betrieb einbinden und bitten Sie um kostenlose Mitversicherung der SuS für diesen Tag in der Betriebshaftpflicht und in Ihrer privaten Haftpflicht. Der Versicherer benötigt von Ihnen in der Regel Name, Geburtstag und Anschrift der SuS.

8.3 „Kommunale Schadensausgleich Hannover“

Der „Kommunale Schadensausgleich Hannover“ gewährt den SuS der von kommunalen Schulträgern getragenen Schulen für den Zukunftstag Deckungsschutz für Haftpflicht- und Sachschäden. Diese Leistungen umfassen Haftpflicht-Deckungsschutz in Fällen, in denen Haftpflichtansprüche von Dritten gegen SuS geltend gemacht werden. Die Deckungssummen sind begrenzt. Sachschaden-Deckungsschutz besteht in begrenzter Höhe für das Abhandenkommen oder die Beschädigung von Kleidungsstücken, Fahrrädern und zum Gebrauch im Zusammenhang mit dem Zukunftstag bestimmter Sachen, soweit der Schaden im Zusammenhang mit dem Zukunftstag entstanden ist. Die jeweiligen Beträge können beim Schulträger und beim „Kommunalen Schadensausgleich Hannover“ abgefragt werden. Ein Anspruch auf die vorgesehene Leistung besteht nicht, wenn und soweit aufgrund einer gesetzlichen oder freiwilligen Versicherung oder aus einem anderen Rechtsgrund von dritter Seite eine Entschädigung verlangt werden kann. Abgesehen von diesem Hinweis sind die meisten SuS über ihre Familie haftpflichtversichert Herzlichen Dank für Ihre Teilnahme am Zukunftstag 2019!

Wir wünschen Ihnen und allen Beteiligten einen reibungslosen Ablauf.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Annika Ilper

Kreislandvolk Gifhorn - Wolfsburg

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