Information der DRV – Erziehungszeiten werden besser angerechnet


Seit dem 01.07.2014 gibt es die Mütterrente – und zum 01.01.2019 wurde sie ausgeweitet.

Demnach werden seit Jahresbeginn 2019 alle Mütter und Väter mit Erziehungszeiten für 1992 geborene Kinder zusätzliche Rentenansprüche bekommen – pro Kind einen halben Rentenpunkt.

Die Neuregelung trat mit 01.01.2019 in Kraft, ab März wird das Geld an Anspruchsberechtigte gezahlt/nachgezahlt, die bereits im Ruhestand waren, bei Neu-Rentnern und –innen wurde es bereits ab 01.01.2019 berücksichtigt. Die Aufarbeitung und Umstellung kann u. U. aber bis Sommer dauern, es erfolgen dann rückwirkende Auszahlungen.

Die betreffenden Renten werden pro Kind um 16,02 € brutto im Westen und um 15,35 € im Osten erhöht.

Versicherte, die noch keinen Rentenanspruch haben und die Kindererziehungszeiten aber im Versicherungsverlauf erfasst haben, erhalten automatisch den zusätzlichen halben Rentenpunkt zugerechnet.

In diesem Zusammenhang erinnern wir daran, dass rechtzeitig vor Eintritt in das Rentenalter die Kontenklärung bei der DRV zur Klärung des Versicherungsverlaufes und der Wartezeit durchgeführt werden sollte. Aber auch für jüngere Versicherte empfiehlt es sich, diese Unterlagen auf den aktuellen Stand zu bringen, um bei etwaigen vorzeitigen Ansprüchen/Antragstellungen auf vollständige Versicherungsunterlagen zurückgreifen zu können bzw. etwaige Nachzahlungen vornehmen zu können.

Ansprechpartner: Frau K. Marschner 05371–864-153

Landvolk Presse Dienst

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