Meldepflicht vergangener Steuerbegünstigungen für Agrardiesel (1462)fällt ab sofort weg

Betriebe, die einen langen oder vereinfachten Agrardieselantrag (1140 und 1142) gestellt haben um die Steuern rückerstattet zu bekommen, mussten die erhaltenen Steuerentlastungen aus dem vorangangenem Kalenderjahr jährlich bis zum 30.06 (Formular 1462) melden. 

Laut Paragraph 6 der "Energie- und Stromsteuer-Transparenzverordnung" (EnSTransVO) ist dies ab sofort nur noch für Betriebe erforderlich, die 200.000 Euro oder mehr Steuerbegünstigungen im vergangenen Kalenderjahr erhalten haben.

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