Narbenerneuerung auf Dauergrünland - Sonderregelung 2019

Weil die Trockenheit des Jahres 2018 sich über das Winterhalbjahr 2018/19 fortgesetzt und durch die Hitzewellen des Sommers 2019 bei weitergehendem Ausbleiben von Niederschlägen eine weitere Verschärfung erfahren hat, haben das MU und ML in Anlehnung an die Vorgehensweise im Jahre 2018 per Erlass eine Sonderregelung zur Narbenerneuerung auf Dauergrünland für das Jahr 2019 verfügt.

Das beschleunigte Antrags- und Genehmigungsverfahren zur Umwandlung von Dauergrünland zur Narbenerneuerung sieht folgende Schritte vor:

1. Der Betriebsinhaber zeigt seine geplante Narbenerneuerung auf seinen betroffenen Dauergrünlandflächen bei der unteren Naturschutzbehörde bzw. unteren Wasserbehörde (UNB/UWB) seines Landkreises mit dem Formblatt „Anzeige eines Vorhabens zur Umwandlung von Dauergrünland zwecks Grünlanderneuerung mit anschließender Neueinsaat auf gleicher Fläche“ (s. Anlage 1) an. Diese Anzeige muss schriftlich nachweisbar sein und daher per Tele- oder Computerfax, E-Mail oder per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Sofern der Betrieb dieses per E-Mail macht, kann er seine zuständige Bewilligungsstelle der LWK Niedersachsen in den Verteiler aufnehmen.

2. Der Betriebsinhaber kann nach dieser Anzeige bei der UNB/UWB sofort den „Antrag auf Umwandlung von Dauergrünland zur Narbenerneuerung - Sonderregelung 2019“ (s. Anlage 2) bei seiner zuständigen Bewilligungsstelle der LWK Niedersachsen stellen. Diesem Antrag hat er einen Nachweis für die erfolgte Anzeige beizufügen (z.B. Kopie der E-Mail an die UNB/UWB).

3. Die UNB/UWB teilt innerhalb von zwölf Arbeitstagen nach Eingang der vollständigen Anzeige der zuständigen Bewilligungsstelle der LWK Niedersachsen eine eventuelle Versagung mit.

4. Erhält die zuständige Bewilligungsstelle der LWK Niedersachsen innerhalb der zwölf Arbeitstage keine Rückmeldung von der UNB/UWB, geht sie davon aus, dass diese keine Bedenken hat und genehmigt dem Betriebsinhaber den Antrag auf Narbenerneuerung.

5. Eine Narbenerneuerung auf sensiblem Dauergrünland oder Ersatzdauergrünland (Kulturcode 444) ist nach dieser Sonderregelung nicht zulässig.

6. Anträge auf Umwandlung durch Narbenerneuerung, die bereits vor Inkrafttreten dieser Sonderregelung gestellt worden sind, sind von der Sonderregelung ausgenommen

7. Die Sonderregelung ist befristet bis zum 31.12.2019. Zusätzlich zu den Dürreschäden sind zahlreiche Dauergrünlandflächen durch Mäuse geschädigt. Der Geschäftsbereich Förderung der LWK Niedersachsen hat die Dienststellen diesbezüglich in einem internen Schreiben mit Datum 23.8.2019 über die Vorgehensweise bei der „Umwandlung von Dauergrünland aufgrund höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände, insbesondere durch Wildschweine oder Mäuse wegen substantieller Schädigung der Grasnarbe“ unterrichtet.

Danach

─ bleibt der Beihilfeanspruch auf Direktzahlungen im jeweiligen Antragsjahr auf den geschädigten Flächen bestehen,

─ sind der zuständigen Bewilligungsstelle mit den von ihr anerkannten Nachweisen innerhalb von 15 Arbeitstagen ab dem Zeitpunkt, ab dem der Begünstigte hierzu in der Lage ist, die Fälle höherer Gewalt mitzuteilen (Art. 4 Abs. 2 der Delegiertenverordnung (EU) Nr. 640/2014 vom 11.3.2014),

─ entscheidet die Bewilligungsstelle in eigener Zuständigkeit über die Anerkennung, wobei die Anerkennung (oder Nichtanerkennung) dem Begünstigten mitzuteilen ist,

─ müssen die vorgelegten Nachweise aktuell sein und es muss aus den Nachweisen ersichtlich sein, in welchem flächenmäßigen Umfang eine substantielle Schädigung des Dauergrünlandes vorliegt (Fotos, Bestätigung sachkundiger Dritter usw.),

─ ist bei umweltsensiblen Dauergrünland die jeweils zuständige untere Naturschutzbehörde vor der Entscheidung der Bewilligungsstelle zu beteiligen,

─ behält das Dauergrünland (dazu zählen auch sog. Ersatzflächen) das nach Anerkennung eines Falls höherer Gewalt oder eines außergewöhnlichen Umstandes durch die Bewilligungsstelle unmittelbar wieder als Dauergrünland hergestellt wird den Flächenstatus, der zum Zeitpunkt des Eintritts maßgeblich war.

Landvolk Presse Dienst

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