Landvolk lässt "Rote Gebiete" überprüfen

Im März 2019 haben 22 Kreislandvolkverbände aus Niedersachsen das hydrogeologische Consultingunternehmen HYDOR Consult GmbH aus Berlin mit einem Gutachten zur „fachlichen Evalu-ierung der Ausweisung von Grundwasserkörpern“ beauftragt. Ausgangspunkt dafür ist die seit Jahren geführte Debatte um Nitrat im Grundwasser, zu der aus Sicht der Verbände nur mit Fakten argumentiert werden sollte.

„Der Schutz des Grundwassers ist Bestandteil unseres Wirtschaftens. Bei der Debatte um Nitrat im Grundwasser erschienen uns seit Langem Daten im Zusammenhang mit dem Nitrat-Messnetz als sehr unplausibel. Aus diesem Grund haben wir Dr. Hannappel mit der Untersuchung grundlegendster Fragestellungen beauftragt, da aus unserer Sicht nur mit wissenschaftlich fundierten Informationen zu unserem Messstellennetz etwas für die Grundwasserqualität erreicht werden kann. Die Ergebnisse des Gutachtens werden wir voraussichtlich im April 2020 den beteiligten Behörden und der breiten Öffentlichkeit vorstellen können. Und dann erwarten wir uns von den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung eine zielorientierte Befassung mit den Ergebnissen“, so Joachim Zeidler, Vorsitzender des Landvolk Niedersachsen Kreisverband Gifhorn-Wolfsburg e.V.. „Das Gutachten untersucht zum einen die Plausibilität der durch den NLWKN in Niedersachsen 2015 vorgenommenen Bewertung der Grundwasserkörper hinsichtlich des chemischen Zustandes Nitrat. Zum anderen prüft HYDOR die bautechnische Qualität der Messstellen sowie der an ihnen erhobenen Messdaten. Die notwendige Datengrundlage dafür wurde vom NLWKN einvernehmlich zur Verfügung gestellt“ berichtet dazu Klaus-Dieter Böse, der Geschäftsführer des Landvolks.

Unter Verantwortung des Firmeninhabers und Geschäftsführers Dr. Stephan Hannappel untersucht HYDOR folgende Fragestellungen:

  1. Ist das Wasserrahmenrichtlinien(WRRL)-Messnetz in Niedersachsen repräsentativ für seine gesetzlichen Aufgaben? Ist eine Repräsentanz der Tiefenverteilung der Messstellen im oberen, großräumig zusammenhängenden Grundwasserleiter sowie der Landnutzung an der Erdober-fläche gegeben? Ist das von Deutschland gemeldete Netz mit dem anderer EU-Mitgliedsländer vergleichbar?
  2. Wurde die chemische Bewertung der Grundwasserkörper Nitrat nachvollziehbar und plausibel mit Messwerten im Grundwasser durchgeführt? Dabei geht es auch um die sogenannten „Teilflächen“, die bei der Landesdüngeverordnung 2019 als sog. „Belastungskulisse Grundwasser“ (oder „rote Gebiete“) Verwendung fanden.
  3. Wie ist die bautechnische Qualität der Messstellen des WRRL-Messnetzes im Hinblick auf die in den technischen Regelwerken dokumentierten Anforderungen („Messstellen TÜV“)? Gehen die Probennahme- und Analysedaten mit den in DIN-Normen enthaltenen Regeln konform?

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