Anhörungsrecht zur Änderung der Düngeverordnung jetzt nutzen!

Jeder Landwirt hat im Zuge des vorgeschriebenen Beteiligungsverfahrens die Möglichkeit, seine persönlichen Bedenken zum Entwurf der Düngeverordnung beim zuständigen Bundeslandwirtschaftsministerium einzureichen. Das Ministerium ist nach Gesetz verpflichtet, fristgerecht eingegangene Stellungnahmen angemessen zu berücksichtigen.

Stellungnahme fristgerecht einreichen

Die Frist läuft am Donnerstag, dem 2. April 2020, aus. Spätestens an diesem Tag muss die Stellungnahme am Sitz des Ministeriums in Bonn eintreffen. Die Stellungnahme sollte eigenhändig unterschrieben sein und rechtzeitig per Post abgeschickt werden (Einwurf im Briefkasten der Deutschen Post bis Dienstag, den 31. März; ein Einschreiben ist nicht notwendig). Die Zusendung als normale Email wird vom Ministerium ebenfalls akzeptiert, diese muss spätestens bis zum 2. April an die Adresse Umweltbericht@bmel.bund.de gesendet werden. Auch ein Telefax an die Faxnummer des Ministeriums unter 0228 99 529 4262 ist möglich. Gesetzlich ist leider keine Rückantwort des BMEL auf eine Stellungnahme vorgesehen. Wenn sie wissen wollen, ob ihre Stellungnahme das Ministerium erreicht hat, müssen sie ein Einschreiben mit Rückschein nutzen.

Der Landesverband bietet als Hilfestellung einige Formulierungshilfen zu verschiedenen Punkten des Entwurfs an, die nach unserer Einschätzung sehr viele Betriebe betreffen. Es sollte bei der bisherigen hitzigen Diskussion klar sein, dass wir mit den Textbausteinen und dem Betriebsspiegel nicht kleinlich umgehen dürfen. Es wird wahrscheinlich niemand 100 % darin seine eigene Meinung wiederfinden, auch die Berechnung ist sehr aus dem Bauch heraus. Es ist auch nicht jede geplante Änderung angesprochen. Darauf kommt es aber auch nicht an, sondern lediglich, dass Praktiker durch konkrete Stellungnahmen zeigen, dass sie den Tenor der Kritik des Verbandes unterstützen. Jeder kann beliebig ändern, ergänzen und anpassen, wem unsere Wortwahl nicht gefällt, kann drastischer oder moderater werden.

Formulierungshilfen, Argumente und weitere Informationen finden Sie unter: https://landvolk.net/agrarpolitikartikel/anhoerungsrecht-zur-aenderung-der-duengeverordnung-jetzt-nutzen/?fbclid=IwAR002eQ5DR38rH1ewKX2-cWPpCgDnqN2dyMfQtL1x-oKpP_f04rT1IvWM2s

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