Stromsteuer-Rückerstattung

Landwirtschaftliche Betriebe und Betriebe des produzierenden Gewerbes können nach § 9b Stromsteuergesetz (StromStG) auf Antrag von der Stromsteuer entlastet werden. Die Rückerstattung ist für das Kalenderjahr 2024 von ehemals 0,513 Cent/KWh auf 2,0 Cent/KWh angestiegen. Dies gilt nur für nachweislich zum Regelsteuersatz versteuerten Strom, welcher zu betrieblichen Zwecken vom Antragsteller verbraucht wurde. Die Bagatellgrenze liegt bei 250 € pro Antrag. Somit ist eine Antragstellung ab 12.500 KWh Jahresverbrauch möglich.

Beispielrechnung:
50.000 KWh Jahresverbrauch x 0,02 EUR/KWh = 1.000 €, abzgl. 250 € Bagatellgrenze = 750 € Entlastungsbetrag.

Die Beantragung für den 2024 verbrauchten Strom erfolgt, ähnlich wie bei der Agrardiesel-Rückvergütung, anhand eines ELSTER-Zertifikates über das ZOLL-Portal und ist bis zum 31.12.2025 möglich. Wir unterstützen Sie im Rahmen der Agrarberatung gerne bei der Antragstellung.

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