Fehlerhafte Beitragsbescheide der Krankenkasse

Korrektur für Mähdrusch und Hopfen

Bei der erstmaligen Anwendung des neuen Beitragsmaßstabes der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) sind in den Sparten Mähdrusch und Hopfen fehlerhafte Grundlagen angewendet worden. Dies wurde im Rahmen einer Überprüfung erkannt.
Mit dem „Standardeinkommen“ wurde zum 1. Januar 2025 ein grundlegend neuer Beitrags-maßstab eingeführt, der auf Daten des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Land-wirtschaft (KTBL), des Thünen-Instituts (TI) und des Zentrums für Betriebswirtschaft im Gar-tenbau (ZBG) basiert. Bei der Überprüfung von Hinweisen verschiedener Berufsverbände und eingelegter Widersprüche gegen den neuen Beitragsbescheid wurde festgestellt, dass die Standardeinkommenswerte für Mähdrusch und Hopfen fehlerhaft berechnet wurden. Dies führte dazu, dass das Standardeinkommen für diese Bereiche zu hoch angesetzt wurde.
„Dies kann Auswirkungen auf die Beitragsklasseneinstufung und damit auf die Beitragshöhe haben. Wir nehmen diese Angelegenheit sehr ernst und arbeiten mit Hochdruck an der Kor-rektur der Beitragsbescheide“, erklärt Martin Empl, Vorstandsvorsitzender der Sozialversi-cherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau. Alle betroffenen Mitglieder, bei denen die Neuberechnung eine Änderung der Beitragsklasse zur Folge hat, erhalten voraussichtlich bis Ende März neue Beitragsbescheide. Die Korrektur erfolgt rückwirkend zum 1. Januar 2025 automatisch, ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.

Unabhängig von diesen Berichtigungen werden weitere Hinweise und Vorschläge der Be-rufsverbände zur künftigen Verbesserung geprüft. Ziel der SVLFG bleibt eine transparente und faire Beitragsberechnung.
Informationen zur Beitragsberechnung der LKK stehen unter www.svlfg.de/beitraege-lkk.

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