Neue Berufskrankheit Parkinson erfordert finanzielle Unterstützung

Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten (ÄSVB) beim Bundeministe-rium für Arbeit und Soziales hat empfohlen, eine neue Berufskrankheit „Parkinson-Syn-drom durch Pestizide“ in die Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung aufzuneh-men. Der Empfehlung des ÄSVB liegt die Überzeugung zugrunde, dass eine Parkin-sonerkrankung durch hohe Pflanzenschutzexpositionen verursacht wird. Vorrangig be-troffen sind damit Tätigkeiten im Bereich der Landwirtschaft, des Gartenbaus und der Forstwirtschaft.
Die SVLFG wird als Träger der landwirtschaftlichen Unfallversicherung alle betroffenen (ehemaligen) Land- und Forstwirte sowie Gartenbauer, mitarbeitenden Familienange-hörige und in der Land- und Forstwirtschaft sowie dem Gartenbau Beschäftigte in ge-wohnter Weise umfassend über die neue Berufskrankheit informieren und die ihnen zustehenden Leistungen gewähren.
Mit Sorge betrachtet die Vertreterversammlung der SVLFG aber die mit der Leistungs-gewährung einhergehende Kostenbelastung für die in der landwirtschaftlichen Unfall-versicherung versicherten Unternehmen. Diese sind nach geltendem Recht verpflich-tet, gänzlich für die erheblichen zusätzlichen Kosten der neuen Berufskrankheit aufzu-kommen, was eine deutliche und anhaltende Erhöhung ihrer Beiträge zur Folge hat.
Diese einseitige Kostenaufbürdung ist sehr kritisch zu sehen: Der überwiegende Teil der an Parkinson erkrankten Versicherten ist bereits im Rentenalter und die aus Sicht des ÄSVB schädigenden Pflanzenschutzmittelanwendungen liegen viele Jahr(zehnt)e zurück, sind damit – auch mit Blick auf den mittlerweile deutlich verbesserten Anwen-derschutz – als „alte Last“ zu betrachten. Gerade vor dem Hintergrund des anhalten-den Strukturwandels in der Landwirtschaft dürfen die beitragszahlenden Unterneh-men, deren Zahl kontinuierlich abnimmt, mit dieser „alten Last“ nicht allein gelassen werden. Dies stellt eine gesamtgesellschaftlich zu tragende Herausforderung dar.
Um den Betroffenen wie auch den Kosten tragenden Unternehmen gerecht zu werden, fordert die Vertreterversammlung der SVLFG, zusätzliche Bundesmittel zur Abfede-rung der mit Einführung der neuen Berufskrankheit bei allen versicherten Unternehmen entstehenden Kosten bereitzustellen.

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