Aufgrund der Grundsteuerreform entfällt die Grundlage für den bisher von der SVLFG satzungsgemäß zur Beitragsermittlung herangezogenen „korrigierten Flächenwert“. Die Reform der Beitragserhebung und die Neuordnung der Beitragsklassen ist alternativlos. Zudem gilt es, den erhöhten Beitragsbedarf ab 2025 zu decken. Es gilt eine stufenweise Angleichungsphase bis 2028.
Dem neuen Beitragsmaßstab liegt das Standardeinkommen (dreijähriger Durchschnitt auf Landkreisebene) zugrunde. Die Berechnung der Einkünfte unter Berücksichtigung jeder einzelnen Katasterart (Fläche UND Tier) bedeutet eine Abkehr vom Regional- zugunsten des Solidargedankens. Die Belastung der Betriebe richtet sich nach dem o. a. Einkommen.
Der LKK-Beitragsberechnung ab 01.01.2025 liegt der Katasterbestand per 31.12.2024 zugrunde (hier ggf. umgehend noch Änderungen melden!).
Die BG weist immer wieder darauf hin, dass jegliche Änderungen der Betriebsverhältnisse (Fläche, Tier, Änderungen in den Gesellschaften, Neugründungen und Auflösen von Gesellschaften) binnen 4 Wochen an die BG zu melden sind.
Bei Erhalt des Beitragsbescheides der LKK zum 01.01.2025 sollte vorrangig geprüft werden, ob die der Berechnung zugrundeliegenden Katasterangaben korrekt sind. Hinweis: Hier wäre nur ggf. eine Korrekturmeldung notwendig und kein Widerspruch.
(https://www.svlfg.de/formulare-und-dokumente)
Auf der Webseite der SVLFG werden sowohl Informationen, als auch ein Beitragsrechner eingestellt.