Bis zum 30. September ist es möglich einen Antrag zur Förderung der Mehrgefahrenversicherung zu stellen.
Gefördert werden Versicherungen für Kulturen im Ackerbau, Grünland, Beeren-, Kern- und Steinobst gegen die Risiken Sturm, Starkregen, Überschwemmung, Dürre und Starkfrost. Nicht förderfähig sind jedoch Hagelversicherungen.
Voraussetzungen für eine Bewilligung ist ein Mindestselbstbehalt in Höhe von 20 Prozentpunkten sowie eine Maximalentschädigung von höchstens 80 Prozent der Versicherungssumme. Es werden bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert, maximal in Summe jedoch nicht mehr als 25.000 Euro je Betrieb. Insgesamt stehen für das Programm bis Ende 2029 ca. 15 Mio. Euro zur Verfügung.
Grundvoraussetzung für eine Antragsstellung ist die Vorlage eines Versicherungsangebots mit einem Versicherungsunternehmen, das vorher eine Rahmenvereinbarung mit dem niedersächsischen Landwirtschaftsministerium unterzeichnet hat (u. a. zwecks Sicherstellung der Datenübermittlung und Kommunikation mit der Bewilligungsstelle).
Antragsvordrucke und weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Landwirtschaftskammer unter folgendem Link:
https://www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/agrarfoerderung/news/41663_Mehrgefahrenversicherung