Einheitliche Unternehmernummer ab 2023

Alle Mitgliedsunternehmen von BG’s und Unfallkassen erhielten zum 01. Januar 2023 eine neue Unternehmensnummer (UNR.S). Diese besteht aus einer deutschlandweit einheitlichen Unternehmernummer (UNR), die für jedes geführte Unternehmen um drei Ziffern ergänzt wird (=UNR.S).
Die Landw. Unternehmer/Unternehmen haben ebenfalls jeweils eine neue personenbezogene Nummer erhalten, die neben der Unternehmens- ID, der Mitgliedsnummer und GP-Nr./AKZ geführt wird, zu finden in den Anschreiben der SVLFG.
Die Landwirte wurden aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes nicht dazu angeschrieben, sondern müssten bei Bedarf ihre neue Unternehmensnummer direkt bei der LBG abfragen oder aber können sie in ihrem SVLFG-Portal einsehen.
Erst ab August 2023 werden die neuen Unternehmernummern auf den Schreiben, Bescheiden, Rechnungen der SVLFG mit vermerkt und so auch jederzeit griffbereit sein.

Bei Rückfragen können Sie uns gern kontaktieren.

Ansprechpartner: Frau K. Marschner   05371 – 864-153

 

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