Stallpflicht für Geflügel aufgehoben

Die Anzahl der nachgewiesenen Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln und Nutztierbeständen geht weiter zurück. Aus diesem Grund hebt der Landkreis Gifhorn die Aufstallpflicht ab sofort auf, sodass das Geflügel auch wieder ins Freie darf.

Der Landkreis Gifhorn ruft jedoch alle Geflügelhalter dazu auf, alle Hygienemaßregeln im Umgang mit Geflügel weiterhin zu beachten. Bei unerklärlichen Todesraten ist jeder Geflügelhalter verpflichtet, durch den Haustierarzt das Auftreten der Geflügelpest ausschließen oder bestätigen zu lassen. Dieses gilt umso mehr, da in Deutschland die Geflügelpest bei Haus- und Wildvögeln noch nicht erloschen ist. Ein rechtzeitiges Reagieren aller Beteiligten ist daher sehr wichtig.

Unter Geflügelpest versteht man die Infektion mit dem aviären Influenzavirus des hochansteckenden Typs (HPAI-Virus, Highly Pathogenic Avian Influenza). Diese Viren können Hühner, Puten, Gänse, Enten sowie wildlebende Wasser- und andere Vögel infizieren. Betroffene Wildvögel können zur Ausbreitung der Seuche in Hausgeflügelbestände beitragen und vor allem wildlebende Wasservögel sind häufig symptomlose Träger und Ausscheider der Viren. Eine direkte Gefahr für die Bevölkerung besteht im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Geflügelpest jedoch nicht

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