Aufgrund der steigenden Infektionszahlen und Inzidenzwerten ist der Besuch in unseren Geschäftsstellen eingeschränkt. Besucher müssen einen vollständigen Impfschutz oder Genesung nachweisen ("2G-Regelung"). In den Geschäftsstellen ist ein Mundschutz zu tragen. Wir bitten von unnötigen Besuchen abzusehen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.