Eingeschränkter Besuchsbetrieb in den Geschäftsstellen

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen und Inzidenzwerten ist der Besuch in unseren Geschäftsstellen eingeschränkt. Besucher müssen einen vollständigen Impfschutz oder Genesung nachweisen ("2G-Regelung"). In den Geschäftsstellen ist ein Mundschutz zu tragen. Wir bitten von unnötigen Besuchen abzusehen. 

Wir bitten um Ihr Verständnis.

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