Prüfung der Bescheide BG und KK hinsichtlich der Erfassung der Kultur- und Nutzungsarten in der BG und daraus resultierenden Krankenkassenbeiträgen in die LKK

Bitte beachten Sie in Ihren Beitragsbescheiden der Berufsgenossenschaft (BG), aber auch in denen der LKK, ob die Flächengröße, Nutzungs- und Kulturarten und der Tierbestand korrekt erfasst sind. Die BG kann hier von sich aus nicht die klare Abgrenzung erkennen, da z. B. im Agrarantrag Sammelcodes verwendet werden. Die Zuordnung und Erfassung kann sich teilweise deutlich auf die Erhebung der Beiträge sowohl bei der BG, als auch in der LKK auswirken.

In der Vergangenheit wurde hin und wieder z. B. Industriegemüse (Vollmechanische Ernte und Abtransport/Verarbeitung als Industriegemüse), wie beispielsweise Möhren, Bohnen, Zwiebeln irrtümlich bei der BG als Intensivgemüse verbeitragt. Intensivgemüse wäre Gemüse, was z. B. auf Märkten gehandelt/verkauft wird und dem eine deutlich höhere BE/Risikofaktor zugrunde liegt.

Fehlerhafte Zuordnungen wirken sich erkennbar auf den Beitrag in der BG und KK aus. Darüber hinaus sind generell alle Änderungen (Ab- und Anmeldungen von Flächen und Tierbeständen, Änderungen in Gesellschaften/Gesellschaftsverträgen, Neugründungen, u. v. m.) zeitnah der BG anzuzeigen.

Bei Rückfragen und Klärung/Prüfung von Bescheiden können sie uns gern anrufen oder per Mail informieren.

Ansprechpartner: Frau K. Marschner, Tel.: 05371-864-153

Landvolk Presse Dienst

Hier geht es zur Seite zum Landesverband mit allen weiteren aktuellen Themen und Informationen.

https://landvolk.net/