Aus aktuellem Anlass erinnern wir daran, dass Änderungen in den betrieblichen Verhältnissen (z. B. Flächen, Viehbestand, Anmeldung/Abmeldung Gewerbe,…) und der Bewirtschaftungsform, Änderungen innerhalb eine Gesellschaft zeitnah der Landw. Berufsgenossenschaft zu melden sind, um den Unfallschutz und die Beitragserhebung angepasst sicherzustellen.
Ebenso sind alle Veränderungen im Personenstand, Geburt von Kindern und evt. Umstellungen von Arbeitnehmertätigkeiten/Neuaufnahme/Beendigung der SVLFG zu melden, da diese teils grundlegende Auswirkungen auf die Versicherungspflicht in der Alters- und Krankenkasse und auf die Beitragserhebung haben können.
Für Rückfragen können Sie uns gern kontaktieren.
Ansprechpartner: Frau K. Marschner 05371- 864-153