Die Infektion sollte aber im Verbandbuch dokumentiert werden
Aktuell erreichen die SVLFG vermehrt Fragen, ob Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 meldepflichtige Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten sind. Bei einer Erkrankung an COVID-19 kann es sich um einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit (BK) handeln.
Nähere Informationen zu diesem Thema und was ggf. für Unternehmer und Beschäftigte zu veranlassen ist, finden Sie unter folgendem Link: