Beregnungsauflagen

Die Geschäftsführung des Beregnungsdachverbands Landkreis Gifhorn sowie des Landvolks Gifhorn-Wolfsburg weisen darauf hin, dass das Beregnen von landwirtschaftlichen Flächen bei Temperaturen von über 28°C untersagt ist. Ebenso ist das Beregnen bei starkem Wind (mehr als 39 km/h) untersagt. Gerade an den warmen Tagen werden die Auflagen vom Landkreis Gifhorn überprüft. Erste Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden bereits eingeleitet.

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