Klagemöglichkeit und weiteres Vorgehen gegen das Pflanzenschutzmittel-Kartell - Schadenersatzklagemöglichkeiten

Bereits in der Vergangenheit wurde in unseren Rundschreiben über die Hintergründe und die möglichen Vorgehensweisen der Schadensersatzklage in dieser Angelegenheit informiert.

Hier nochmal der Hintergrund:

Das Bundeskartellamt hat zu Beginn des Jahres 2020 Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 154,6 Mio. Euro gegen sieben Großhändler von Pflanzenschutzmitteln und deren Verantwortlichen wegen Absprache über Preislisten, Rabatte und einige Einzelpreise beim Verkauf an Einzelhändler und Endkunden in Deutschland verhängt. Bußgeldpflichtig sind die AGRAVIS Raiffeisen AG Hannover/Münster, die AGRO Agrargroßhandel GmbH & Co. KG Holdorf, die BayWa AG München, die BSL Betriebsmittel Service Logistik GmbH & Co. KG, Kiel, die Getreide AG Hamburg, die Raiffeisenwaren GmbH Kassel und die ZG Raiffeisen eG Karlsruhe.

Den Bußgeldverfahren liegt der Tatbestand zugrunde, dass die Unternehmen in der Zeit von 1998 bis 2015 jeweils im Frühjahr und Herbst ihre Preislisten für Pflanzenschutzmittel miteinander abgestimmt haben. Grundlage der Abstimmung war eine gemeinsame Kalkulation der Großhändler, die weitgehend einheitliche Preislisten für Einzelhändler und Endkunden zur Folge hatte. Die betroffenen Großhändler hatten teilweise noch bis 2012 auch die zu gewährenden Rabattspannen sowie die Abgabepreise gegenüber den Einzelhändlern abgesprochen. Diesen Sachverhalt haben die betroffenen Großhändler weitgehend zugestanden, was zu einer Reduzierung der gegen sie verhängten Bußgelder geführt hat.

Damit steht fest, dass die betroffenen Großhändler gegen das deutsche und EU-rechtliche Kartellverbot (§ 1 GWB und Art. 101 AEUV) verstoßen haben.

Es besteht die Möglichkeit als Klägergemeinschaft dagegen vor zu gehen. Dies würde wie folgt aussehen:

Klägergemeinschaft - Modell 1 (ohne Prozesskostenrisiko)

Mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Gussone von der auf das Kartellrecht spezialisierten Kanzlei MJG Rechtsanwälte aus Berlin konnte sich der Landesverband auf ein gemeinsames Vorgehen verständigen.

MJG Rechtsanwälte arbeiten mit einem „Prozessfinanzierer“ zusammen, womit sichergestellt ist, dass für Sie als klagender Landwirt kein Kostenrisiko besteht. Der Finanzierer übernimmt folglich im Fall einer erfolglosen Klage die Prozess- und Gutachterkosten. Im Gegenzug erhält er im Erfolgsfall eine Kostenquote in Höhe von 25 % der zugesprochenen Entschädigung, Sie als geschädigter Landwirt bekommen folglich Ihren Schaden in Höhe von 75 % ersetzt. Diese Zusage des „Prozessfinanzierers“ erfolgte bezüglich der in den neuen Bundesländern auf Initiative der dortigen Bauernverbände gebildeten Klägergemeinschaft. Dr. Gussone geht davon aus, dass diese Quote auch für „unsere“ Klägergemeinschaft gelten wird.

Wie geht es weiter?

Beitritt zur Klägergemeinschaft - Registrierung

Alle klageinteressierten Mitglieder, auch diejenigen, die sich bereits bei uns gemeldet haben, aber auch diejenigen, die sich noch nicht bei uns gemeldet haben, müssen sich auf einer vom Landesverband eingerichteten Website unter folgendem Link für eine Klage registrieren:

http://psmklage.landvolk.net

Dies ist ab dem 22.02.2021 möglich.

Dieses Verfahren wird ausschließlich und exklusiv nur für unsere Mitglieder eingerichtet.

Registrierungsfrist

Die Online-Registrierung wird bis zum 15.04.2021 möglich sein. Falls Sie diese Frist versäumen, können Sie sich aber auch noch bis Ende August direkt bei uns melden. Wahrscheinlich wird es hierfür noch eine Nachmeldefrist geben.

Nachweis des Pflanzenschutzmittelbezugs über Belege

Sie müssen nachweisen, dass Sie Pflanzenschutzmittel im Zeitraum von 1998 bis 2015 bezogen haben. Für eine Schadensschätzung im Vergleichszeitraum sollten auch die Einkaufsbelege von 2016 – 2020 vorgelegt werden. Einzelheiten zu den Belegen können Sie der beigefügten Checkliste entnehmen.

Die Belege sind im PDF-Format an MJG Rechtsanwälte zu übermitteln. Dies wird voraussichtlich über ein Hochladen auf einen Server erfolgen. Einzelheiten werden Ihnen entweder von der Anwaltskanzlei oder von uns zu gegebener Zeit mitgeteilt.

Die digitale Belegerfassung (Erstellen von pdf-Dateien) kann von Ihnen selbst vorgenommen werden. Sollten Sie hierzu keine Möglichkeit haben, helfen wir Ihnen hierbei. Dazu müssen Sie uns Ihre Belege zukommen lassen. Das Einscannen der Belege kann gegen eine geringe Gebühr von uns vorgenommen werden.

Klägergemeinschaft – Modell 2 (mit Prozesskostenrisiko)

Bei diesem Modell teilen sich die Kläger alle Kosten für Gutachten, Gericht und Anwalt. Bei einer positiven Gerichtsentscheidung im Sinne der Klägergemeinschaft bekämen Sie als Kläger allerdings ca. 92 % der Klageforderung.

Für den Fall, dass Sie sich für die risikoreichere Variante 2 entscheiden, sollten Sie unbedingt klären, ob die Geltendmachung der Ansprüche nicht von Ihrer Betriebsrechtsschutzversicherung übernommen wird. Nach Auskunft der Landvolkdienste dürfte in der Regel die gerichtliche Geltendmachung von Kartellschäden von der Deckung der Rechtschutzversicherung ausgenommen sein.

Sollten Sie sich für das Modell 2 entscheiden und das Prozesskostenrisiko mittragen, melden Sie sich bitte bei uns. Wir versuchen dann ebenfalls eine Klägergemeinschaft zu bilden.

Landvolk Presse Dienst

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https://landvolk.net/