Diskussionspapier zu einer „Moorschutzstrategie“ der Bundesregierung – Stellungnahmemöglichkeit bis 18. Dezember 2020

Der Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode enthält den Auftrag, eine Moorschutzstrategie der Bundesregierung zu erarbeiten. Die Federführung für die Erarbeitung liegt beim Bundesumweltministerium (BMU). Das BMU hat dazu jüngst ein Diskussionspapier erstellt, auf dessen Grundlage die Moorschutzstrategie der Bunderegierung entwickelt werden soll. Das Diskussionspapier (siehe Anlage) wurde in der letzten Woche im Internet veröffentlicht.

Der Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode enthält den Auftrag, eine Moorschutzstrategie der Bundesregierung zu erarbeiten. Die Federführung für die Erarbeitung liegt beim Bundesumweltministerium (BMU). Das BMU hat dazu jüngst ein Diskussionspapier erstellt, auf dessen Grundlage die Moorschutzstrategie der Bunderegierung entwickelt werden soll. Das Diskussionspapier (siehe Anlage) wurde in der letzten Woche im Internet veröffentlicht.

Das Diskussionspapier enthält Ziele und Maßnahmen, die unweigerlich zu einer weitgehenden Verdrängung der heutigen Landnutzung auf den dazu entwässerten Moorböden führen werden. Inwieweit sich wirtschaftlich tragfähige alternative Formen der Landnutzung (nasse Nutzungen) entwickeln lassen oder eine vollständige Nutzungsaufgabe am Ende des angestrebten Prozesses erfolgt, bleibt offen. Nutzungsformen, die sommerliche Wasserstände von tiefer als 30 cm unter Flur erfordern, werden als nicht mehr förderfähig angesehen. Im Gegenteil enthält das Papier eine Reihe von Maßnahmen, die derartige Nutzungen systematisch behindern sollen, z. B. durch Anpassungen in der GAP, im Baurecht, im Wasserrecht, im Naturschutzrecht oder über das landwirtschaftliche Fachrecht (Seiten 20 – 38 sowie 41 – 43).

Der Landesverband wird zum Diskussionspapier eine Stellungnahme abgeben. Zur Unterstützung von betriebsindividuellen Einwendungen hat der Landesverband eine Musterstellungnahme erstellt. Auf betriebsindividuelle Angaben (Betriebsspiegel) wurde ebenso verzichtet wie auf alternative Textbausteine. Es wurde auch mit Ausnahme des Hinweises auf kultivierte Moorflächen darauf verzichtet, Zweifel an der Klimarelevanz von Moornutzungen zu äußern oder diese zu leugnen. Wünschenswert ist gleichwohl, wenn Betroffene individuelle Änderungen vornehmen. Entscheidend ist aus unserer Sicht, dass dem BMU gegenüber klargestellt wird, dass es um mehr geht als die Notwendigkeit von vorübergehenden Umstellungsbeihilfen. Gerne sollten daher auch Betroffene in harten Euro ausdrücken, welche Investitionssummen über Jahrzehnte (nicht die abgeschriebenen Werte) in Gebäude und Maschinen des Betriebes stecken und wieviele Familien oder Arbeitskräfte ihr Einkommen aus dem Betrieb erzielen.

Die Musterstellungnahme senden wir Ihnen gerne zu.

Die Moorböden sind unter dem folgenden Link zu finden: https://nibis.lbeg.de/cardomap3/?permalink=ncayW7N

Stellungnahmen zum Diskussionspapier zur Moorschutzstrategie der Bundesregierung können bis zum 18. Dezember 2020 schriftlich per Post oder per E-Mail erfolgen. Per Post können Stellungnahmen an folgende Adresse gesandt werden:

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

ReferatN II 6

Postfach 12 06 29

53048 Bonn

Per E-Mail können Stellungnahmen an die folgende Adresse gesendet werden: moorschutzstrategie@bmu.bund.de

Landvolk Presse Dienst

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https://landvolk.net/